Stein auf Stein GmbH - Vermögensverwaltung seit 1992
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Apr 20, 2018
Freistellungsauftrag – wie es "funktioniert": Ausgangslage: Sie haben als alleinstehende Person 801€ zur Verfügung, als verheiratete Person 1.602€ INSGESAMT (2 x jeweils 801€) zur Verfügung. Diese Summe können Sie entweder auf 1 oder mehrere Institute (Banken, Bausparkassen, etc.) verteilen. Der Ertrag (aus Sicht verheiratet): Angenommen, Sie haben auf Ihrem Depot 30.000 € einbezahlt, und „ernten“ einen Ertrag von 5% -> 1.500 €. Auf Ihrem Sparbuch liegen weitere 30.000 € zu 0,5% -> 150,-- €. Ihr Gesamtertrag (egal, ob dieser Zuwachs aus Zins, Kurszuwachs, Dividende, Mietzins, etc. kommt) = 1.650 € (somit 48€ mehr, als der maximale Freistellungsauftrag von 1.602 €) Berechnung: Normalerweise müssten Sie (1.650 x 25% =) 412,50 € an das Finanzamt abführen. Im Formblatt für den Freistellungsauftrag tragen Sie 1.500 € bei Ihrer Depotbank, und die „letzten“ 102 € auf Ihrer Sparbuchbank ein. Sie haben nun die kompletten 1.602 € auf 2 Institute verteilt. Die Auswirkung des Freistellungsauftrags: Sie haben 1.602 € verteilt, obwohl Sie 1.650 € Ertrag erhalten haben. Es verbleiben 1650-1602= 48€. Das bedeutet, bis zu dem Ertrag von 1.602€ müssen Sie KEINE Steuer an das Finanzamt abführen. Die verbleibenden 48€ müssen jedoch mit 25% versteuert werden (=48 x 25% = 12). Das bedeutet, Sie müssen an das Finanzamt 12,-- € Steuer abführen. Tipp: Schreiben Sie unbedingt genau auf, bei welchem Institut Sie welchen Freistellungs-auftrag erteilt haben, Sie dürfen maximal 1.602,-- € verteilen.