Stein auf Stein GmbH - Vermögensverwaltung seit 1992
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May 2, 2018
Bitcoin-Gewinne müssen versteuert werden Nach den großen Verlusten zu Beginn des Jahres haben Bitcoin und andere Kryptowährungen wie Ethereum oder EOS wieder Fahrt aufgenommen. Obwohl die digitalen Zahlungsmittel immer noch rund 40 Prozent oder mehr unter ihren Höchstkursen notieren, locken die großen Gewinne unerfahrene Anleger in die Kunstwährungen. Sie sehen in ihnen eine Alternative zu Aktie, Anleihe oder Gold. Doch wer in Bitcoin & Co. spekulieren will, kann sich nicht an den bisher bekannten Bewertungskriterien wie beispielsweise dem Kurs-Gewinn-Verhältnis oder dem Buchwert für Aktien orientieren. Kryptowährungen bergen wegen der erratischen Kursbewegungen und der fehlenden Bewertungskriterien erhebliche Risiken. Wer in die digitalen Währungen investiert, sollte sich im Klaren darüber sein, dass er einen großen Teil, wenn nicht gar die gesamte Summe verlieren kann. Es gibt keinerlei Anlegerschutz nach EU-Recht. Gewinne aus der Spekulation mit digitalen Devisen sind auch nicht mehr steuerfrei. Verkauft der Anleger etwa Bitcoins innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit Gewinn, werden diese von den Finanzbehörden als Spekulationsgewinne bewertet, die dem regulären Einkommenssteuersatz unterliegen.