(Original)Form der Kündigung
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, § 623 BGB.
Fehler führen häufig zur Unwirksamkeit der Kündigung. Gelegentlich kündigt der Arbeitgeber mündlich, oder er vergisst, die Kündigung eigenhändig zu unterschreiben, er setzt nur einen Stempeldruck darunter oder versendet die Kündigung per Email. Alle Varianten führen zur Unwirksamkeit der Kündigung. Das Arbeitsverhältnis besteht dann weiter, wenn der Anspruch innerhalb von 3 Wochen bei dem zuständigen Arbeitsgericht klageweise geltend gemacht wird. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Zahlung der Vergütung, wenn er seine Arbeitskraft angeboten hat. Das richtige Vorgehen sichert die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.